Urlaubsanspruch Mutterschutz: Das solltet ihr beachten

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Vor der Entbindung stellen sich werdende Mütter viele Fragen. Einige davon betreffen den Urlaubsanspruch, dessen Erhalt jedoch gesetzlich geregelt ist. Darum brauchst du dich also nicht zu kümmern!

Urlaubsanspruch Mutterschutz: Das sagt das Gesetz

Mutterschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz spielen zusammen, wenn es darum geht, ob der Urlaubsanspruch Mutterschutz beeinflussen kann oder nicht. Fakt ist, dass Fehlzeiten, die durch die Schwangerschaft entstehen, nicht als solche zu behandeln sind. Der Arbeitgeber muss deine Zeiten daher immer als normale Arbeits- und Anwesenheitszeiten sehen. Auch ein Arbeitsverbot hat keinen Einfluss auf die Urlaubstage und es ist davon auszugehen, dass der betreffende Zeitraum den Urlaubsanspruch nicht zu mindern vermag.

Wichtig ist, dass du dir deiner Arbeitsrechte bewusst bist und entsprechend reagieren kannst, wenn der Arbeitgeber vielleicht etwas abenteuerliche Vorstellungen davon hat, wie viel Urlaub er dir noch gewähren möchte oder nicht.

Zusammengefasst:

  • Der Urlaubsanspruch in der gesetzlichen Mutterschutzfrist bleibt bestehen.
  • Wenn du im ersten halben Jahr eines Kalenderjahres bereits bei deinem Arbeitgeber beschäftigt warst, steht die für dieses Jahr der volle Jahresurlaub zu.
  • Kannst du diesen nicht mehr in Anspruch nehmen, weil der Mutterschutz beginnt oder weil du ein Arbeitsverbot ausgesprochen bekommen hast, kann der Urlaubsanspruch auf die Zeit nach der Schwangerschaft bzw. nach der Babypause übertragen werden.
  • Du kannst die angefallenen Tage des Erholungsurlaubs nach der Elternzeit nehmen, dazu hast du bis zum Ende des darauf folgenden Jahres Zeit.
  • Kannst du diese freien Tage bis zum Ende des folgenden Jahres krankheitsbedingt nicht nehmen, hast du noch einmal bis zum 31. März des Folgejahres Zeit dazu.
  • Für die Dauer der Elternzeit kann der Arbeitgeber die dir zustehenden freien Tage kürzen.

Es ist nicht möglich, dass der Urlaubsanspruch Mutterschutz beeinflusst oder dass die Urlaubstage verringert werden, weil du in den Mutterschutz gehst. Anders verhält es sich mit der Elternzeit, hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Anspruch auf Urlaub zu mindern.

Die Arbeitsrechte sehen vor, dass die Zeiten, die für den Mutterschutz gerechnet werden, als Beschäftigungszeiten zu sehen sind. Auch ein Arbeitsverbot vor den gesetzlichen Fristen zum Mutterschutz gilt als Anwesenheitszeit. (#01)

Die Arbeitsrechte sehen vor, dass die Zeiten, die für den Mutterschutz gerechnet werden, als Beschäftigungszeiten zu sehen sind. Auch ein Arbeitsverbot vor den gesetzlichen Fristen zum Mutterschutz gilt als Anwesenheitszeit. (#01)

Urlaubsanspruch Mutterschutz: Was ist in der Elternzeit?

Die Arbeitsrechte sehen vor, dass die Zeiten, die für den Mutterschutz gerechnet werden, als Beschäftigungszeiten zu sehen sind. Auch ein Arbeitsverbot vor den gesetzlichen Fristen zum Mutterschutz gilt als Anwesenheitszeit. Anders die Elternzeit, dieser Zeitraum steht dir als Urlaub für dich, dein Kind und deine Familie zur Verfügung. Der Arbeitgeber hat das Recht, deinen Urlaubsanspruch um ein Zwölftel für jeden vollen Kalendermonat zu kürzen. Dafür gibt es aber bestimmte Regelungen.

Zum einen darf die Kürzung nicht für angefangene Monate vorgenommen werden. Wenn du also im laufenden Monat mit der Erziehungszeit beginnst, besteht für diesen Monat noch der volle Anspruch auf deine Urlaubstage. Der Chef darf die Kürzung vornehmen, muss diese aber ankündigen. Keiner solchen Ankündigung bedarf es aber, wenn die Kürzung durch den Tarifvertrag, der in deinem Unternehmen angewendet wird, bereits vorgesehen ist.

Kleiner Tipp: Weise den Chef nicht unnötig auf die Möglichkeit der Kürzung hin, sondern warte einfach ab. Nachträglich kann ein Urlaub nicht mehr gestrichen werden und die Arbeitsrechte sehen vor, dass dir dein Chef die freien Tage zugestehen muss, wenn er es versäumt hat, die Kürzung vorzunehmen. Allerdings ist das Kürzen des Anspruchs auch nicht überall gang und gäbe, einige Chefs sind durchaus kulant und ermöglichen dir durch das Nachholen des Urlaubs eine Verlängerung der Elternzeiten. Schließlich spielt es nach einem Jahr Auszeit keine Rolle mehr, ob du noch einige Tage länger der Arbeit fernbleibst! Für dich und deine Familie können aber zwei oder drei Wochen mehr durchaus hilfreich und sinnvoll sein.

Die Dauer der freien Familienzeit ist sehr individuell. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, in der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes auf eigenen Wunsch weiterzuarbeiten und die Mutterschutzfrist vor der Entbindung damit zu umgehen.

Die Dauer der freien Familienzeit ist sehr individuell. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, in der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes auf eigenen Wunsch weiterzuarbeiten und die Mutterschutzfrist vor der Entbindung damit zu umgehen.(#02)

Urlaubsanspruch Mutterschutz: Wie lange kannst du frei haben?

Die Dauer der freien Familienzeit ist sehr individuell. Es gibt beispielsweise die Möglichkeit, in der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschutzes auf eigenen Wunsch weiterzuarbeiten und die Mutterschutzfrist vor der Entbindung damit zu umgehen. Das gilt natürlich nur, wenn kein Beschäftigungsverbot vorliegt. Ein solches kannst du auch auf ausdrücklichen Wunsch nicht umgehen, denn dein Chef darf dich nicht beschäftigen.

Das gilt auch für die Zeit nach der Entbindung: Hier herrscht für mindestens acht Wochen das absolute Beschäftigungsverbot, was weder von der Arbeitszeit noch von der Dauer der Beschäftigung abhängig gemacht werden kann. Bei Mehrlingsgeburten oder einer Frühgeburt verlängert sich diese Schutzfrist sogar auf zwölf Wochen. Der Urlaubsanspruch Mutterschutz bleibt davon unberührt. Für diese Zeit darf der Chef auch keine Urlaubstage kürzen, die Arbeitsrechte sehen hier einen umfassenden Schutz der Mutter vor.

Natürlich kannst du die Mutterschutzfrist vor der Entbindung verlängern und nimmst deinen bis dahin angefallenen Jahresurlaub weg. Allerdings fällt für die Schutzfristen bereits wieder neuer Urlaub an, der dann nach dem Ende der Schutzfrist genommen werden kann. Schließt sich an die Zeit des Mutterschutzes hingegen gleich die Elternpause an, sparst du dir die freien Tage, die für die vorigen rund drei Monate angefallen sind, bis nach der Babypause auf. Die freie Zeit beläuft sich nun auf bis zu ein Jahr nach der Entbindung. Nimmt dein Partner seinen Elternzeitanspruch wahr, verlängert sich die freie Zeit schon auf 14 Monate. Jetzt kannst du den bisherigen Urlaub anhängen, der sogar noch länger wird, wenn der Chef nicht die oben genannte Kürzung vorgenommen hat.

Genau das ist ein wichtiger Punkt, der vielen Schwangeren Kopfzerbrechen bereitet: Liegt ein Beschäftigungsverbot vor, bin ich nicht arbeiten und bekomme doch nicht noch mehr frei, oder? Der Gesetzgeber sagt aber ganz klar, dass dies genauso gehandhabt werden muss.

Genau das ist ein wichtiger Punkt, der vielen Schwangeren Kopfzerbrechen bereitet: Liegt ein Beschäftigungsverbot vor, bin ich nicht arbeiten und bekomme doch nicht noch mehr frei, oder? Der Gesetzgeber sagt aber ganz klar, dass dies genauso gehandhabt werden muss.(#03)

Urlaubsanspruch Mutterschutz: Arbeitsrechte und Beschäftigungsverbot

Der Urlaubsanspruch Mutterschutz wird durch das Beschäftigungsverbot nicht beeinträchtigt, dies hatten wir bereits weiter oben geklärt. Du kannst damit die Schwangerschaft genießen, auch wenn du nicht arbeiten darfst. Bist du beispielsweise in einem Labor tätig, musst in Schichten arbeiten oder an Feiertagen zur Arbeit kommen, besteht die Pflicht zur Sonntagsarbeit oder musst du mehr als vier Stunden täglich stehen, so wird der Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen.

Es geht dabei immer um Situationen, die der Gesundheit der werdenden Mutter und ihres Babys schaden könnten. Deine Schwangerschaft ist damit abgesichert und du brauchst dir dank der geltenden Arbeitsrechte auch um die Urlaubstage keine Sorgen machen. Nimm deinen dir zustehenden Urlaub nach dem Mutterschutz oder nach der Elternpause, nichts geht davon verloren.

Genau das ist ein wichtiger Punkt, der vielen Schwangeren Kopfzerbrechen bereitet: Liegt ein Beschäftigungsverbot vor, bin ich nicht arbeiten und bekomme doch nicht noch mehr frei, oder? Der Gesetzgeber sagt aber ganz klar, dass dies genauso gehandhabt werden muss.

Mutterschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz spielen zusammen, wenn es darum geht, ob der Urlaubsanspruch Mutterschutz beeinflussen kann oder nicht. Fakt ist, dass Fehlzeiten, die durch die Schwangerschaft entstehen, nicht als solche zu behandeln sind.

Mutterschutzgesetz und Bundesurlaubsgesetz spielen zusammen, wenn es darum geht, ob der Urlaubsanspruch Mutterschutz beeinflussen kann oder nicht. Fakt ist, dass Fehlzeiten, die durch die Schwangerschaft entstehen, nicht als solche zu behandeln sind.(#04)

Urlaubsanspruch Mutterschutz und das Ende des Arbeitsverhältnisses

Wer ein befristetes Arbeitsverhältnis hat, das vertraglich festgehalten in der Mutterschutzzeit endet, verlängert dieses nicht durch die Schutzfrist oder die Schwangerschaft. Auch wenn Schwangere einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen, so ist dieser Fall doch nicht anderweitig geregelt. Hier kann es dir passieren, dass dein Arbeitsvertrag endet und du nach der Mutterschutzfrist oder der Elternzeit keinen Job hast. Wie dann der Urlaubsanspruch Mutterschutz wirkt? Auch hier ist der Chef verpflichtet, den Urlaubsanspruch Mutterschutz zu berücksichtigen und zu gewähren. Hast du wegen eines Beschäftigungsverbots keine Möglichkeit mehr, den Urlaub vor Beginn der Schutzfrist zu nehmen, muss der Chef diesen trotzdem abgelten.

In der Regel wird das mit einer zusätzlichen Vergütung stattfinden: Der Chef zahlt den Urlaub aus. Das hat allerdings zwei Konsequenzen: Der Urlaubsanspruch Mutterschutz ist damit abgegolten, selbst bei einer nachträglichen Verlängerung des Vertrags könnten die nun ausgezahlten Urlaubstage nicht wieder in freie Arbeitstage umgewandelt werden. Außerdem erhöht die Auszahlung des entgangenen Urlaubs das Einkommen, was wiederum zu einem höheren Mutterschaftsgeld führt. Dies ist durchaus positiv zu sehen, du solltest allerdings bedenken, dass das Mutterschaftsgeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das heißt, du musst das Geld nachträglich versteuern und kannst: Vereinfacht gesagt, das Zusatzgeld einfach zur Seite legen. Du wirst wahrscheinlich Steuern nachzahlen müssen!


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