Reiserücktrittsversicherung – Für wen sie sich lohnt und wann sie zahlt

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Der Urlaub ist schon lange gebucht, doch kurz vorher passiert etwas Unvorhersehbares wie Krankheit oder Terror-Anschläge. Es gibt regelmäßig viele Gründe, warum Urlauber eine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen. Hat man keine, muss man jedoch meistens die vollen Kosten zahlen, ohne dass man etwas vom Urlaub hätte. Doch welche Gründe werden überhaupt von Reiserücktrittsversicherungen akzeptiert und wann zahlen sie?

Urlaub muss sein und stellt einen wichtigen Ausgleich zum Alltag dar

Die Deutschen fahren gerne in den Urlaub und bereisen dabei mitunter die gesamte Welt. Besonders beliebt sind hierzulande vor allem in den kälteren Monaten Reisen in warme Regionen wie Spanien und Co. Doch auch ein Ski-Urlaub kann im Winter etwas Feines sein, wenn man selbst die entsprechenden Möglichkeiten nicht direkt vor der Haustür hat.

Doch Urlaube können noch mehr Funktionen erfüllen:

  • Ausgleich zum Alltag
  • Zusammenhalt wird gestärkt
  • Minderung von Stress
  • Vorbeugung vor Burnout
  • Kennenlernen neuer Kulturen

Viele Personen fahren vorrangig deshalb in den Urlaub, weil sie gerne gemeinsame Zeit mit ihrer Familie verbringen und dem stressigen Alltag entfliehen möchten. Ein Urlaub kann jedoch auch dazu beitragen, neue Kulturen kennenzulernen und seinen persönlichen Wissensstand zu erweitern. Regelmäßiger Urlaub beugt, additiv zur entspannten Nutzung von Wochenenden, aktiv dem gefährlichen Burnout-Syndrom vor und kann auch dazu beitragen, wertvolle Erinnerungen zu schaffen, die einem niemand mehr nehmen kann. Doch Fakt ist: Gerade bei einem Familienurlaub mit Kindern wird es richtig teuer, wenn man eine Reise nicht antreten kann und keine Reiserücktrittsversicherung im Vorfeld abgeschlossen hat. Deshalb ist es lohnenswert, ein wenig intensiver rund um das Thema Reiserücktrittsversicherung zu recherchieren.

Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit im Jahr, doch was passiert, wenn man doch noch krank wird? (#01)

Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit im Jahr, doch was passiert, wenn man doch noch krank wird? (#01)

Was eine Reiserücktrittsversicherung ist und wie sie genau funktioniert

Eine Reiserücktrittsversicherung ist praktisch eine Versicherung für den Fall, dass man die Reise aus bestimmten Gründen nicht antreten kann. Unterschieden werden muss diese von den normalen Rücktrittsgründen, die man bei dem Abschluss eines Reisevertrages hat:

 

Art Beweggründe
Normale Rücktrittsgründe Gefahr für Leib und Leben
Reiserücktrittsversicherung Schwere Krankheit oder Todesfall

 

Im Gegensatz zu der Reiserücktrittsversicherung kann man von der Reise rein rechtlich betrachtet auch ganz normal zurücktreten, allerdings sind hieran sehr enge Voraussetzungen geknüpft. So muss eine Gefahr für Leib oder Leben der Personen bestehen oder aber der Urlaub kann nicht wie geplant durchgeführt werden. Zweiteres Kriterium ist regelmäßig dann erfüllt, wenn es zu Naturkatastrophen oder Terroranschlägen kommt. Sollte die Bundesregierung vor der Reise in ein bestimmtes Land warnen, so berechtigt dies nicht per se zum kostenlosen Rücktritt. Vielmehr ist entscheidend, um welche Warnstufe es sich handelt. Nur für den Fall, dass dringend von einer Reise in ein bestimmtes Land abgeraten wird, gilt das als höhere Gewalt. Zu achten ist allerdings darauf, dass die Warnung auch schon bei der Buchung bestanden haben kann. In diesem Fall würde ein Rücktritt den Grundsätzen von Treu und Glauben zuwider laufen und nicht akzeptiert werden.

Eine Reiserücktrittsversicherung berechtigt in bestimmten Fällen zum Rücktritt von der gebuchten Reise. (#02)

Eine Reiserücktrittsversicherung berechtigt in bestimmten Fällen zum Rücktritt von der gebuchten Reise. (#02)

Nur schwere Krankheit oder ein Todesfall berechtigen zum Rücktritt

Die Reiserücktrittsversicherung hingegen greift regelmäßig auch in Fällen ein, in denen es zu einer schweren Krankheit oder zu einem Todesfall in der Familie gekommen ist. Sie bewirkt allerdings nicht, dass man sich von einem Reisevertrag lösen kann, wenn einem das Ziel lediglich zu gefährlich ist. Die meisten Reiseveranstalter sind jedoch diesbezüglich relativ kulant, wenn man den Wunsch einer Umbuchung äußert. Im Zusammenhang mit der Reiserücktrittsversicherung sollte man noch wissen, dass politische Unruhen und die bloße Angst vor Terroranschlägen keine gültigen Rücktrittsgründe sind.

Selbiges gilt im Übrigen auch für die nachfolgenden Beweggründe:

  1. Stau auf der Autobahn
  2. Trennung vom Partner
  3. Streiks
  4. Bürgerkriege

Doch sollte man selbst einen schweren Unfall erleiden oder sogar Opfer einer schweren Straftat werden, zahlt die Reiserücktrittsversicherung natürlich. Ebenfalls der Fall ist das, wenn man schwanger sein sollte und es hierbei zu Komplikationen kommt. Ausfälle bei öffentlichen Verkehrsmitteln werden hingegen wiederum nur bedingt akzeptiert. Dafür muss die Bahn oder der Bus schon mindestens zwei Stunden Verspätung haben. Akzeptiert wird außerdem noch, wenn man unerwartet den Arbeitsplatz verloren hat oder als Zeuge vor Gericht aussagen muss.

Auch bei dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann bares Geld durch einen Vergleich gespart werden. (#03)

Auch bei dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann bares Geld durch einen Vergleich gespart werden. (#03)

Kosten der Reiserücktrittsversicherung sind unterschiedlich und variieren

Man sollte sich beim Thema der Reiserücktrittsversicherung des Faktes bewusst sein, dass die Kosten sehr stark von Anbieter zu Anbieter variieren können. Bei einer durchschnittlichen Urlaubsreise, die aus Anreise, Übernachtung und Ausflügen besteht, lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung meistens nicht. Grund dafür ist, dass derartige Reisen meistens pro Person nur ca. 1000 Euro kosten und somit das Verhältnis nicht passt. Anders sieht dies lediglich dann aus, wenn es Hintergründe gibt, die zu einem erhöhten Risiko in Bezug auf eine mögliche Stornierung führen. Gemeint sind hiermit etwa schwere Vorerkrankungen oder auch die Einbeziehung vieler Kinder.

Günstige Reiserücktrittsversicherungen sind bereits ab 35 Euro erhältlich, allerdings unterscheiden sich die Kosten:

  • Familien zahlen 50 bis 300 Euro für eine Reise
  • 100 bis 200 Euro fallen für einen Jahresvertrag an

Ein Jahresvertrag rentiert sich in diesem Bereich nur, wenn man innerhalb eines Jahres entsprechend viele Urlaube macht. Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass jede einzelne Reise nur maximal den versicherten Preis kosten darf, da es ansonsten nicht zu einer Deckung kommt. Es gibt des Weiteren auch relativ günstige Familientarife, wo Reisen von allen Mitgliedern mitversichert sind. Ein Vergleich der einzelnen Versicherungsanbieter fördert hier schnell und unkompliziert das beste Angebot zutage.

Eine Mitversicherung des Reiseabbruchs kann sich im Einzelfall lohnen

Infografik: Krankheit ist der am häufigsten anzutreffende Grund bei der Stornierung des Urlaubes.Infografik: Krankheit ist der am häufigsten anzutreffende Grund bei der Stornierung des Urlaubes.

Infografik: Krankheit ist der am häufigsten anzutreffende Grund bei der Stornierung des Urlaubes.

Bei dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sollte man noch weitere Aspekte beachten, wie zum Beispiel eine Mitversicherung für den Fall des Reiseabbruchs. Dieser kann aus völlig unterschiedlichen Gründen notwendig werden und hat man daran im Vorfeld nicht gedacht, bringt die normale Reiserücktrittsversicherung auch nichts. Tarife, die einen Abbruch hingegen miteinbeziehen, kosten normalerweise nur 20 Prozent mehr als Basis-Angebote, sodass man sich das stark überlegen sollte. Hat man sich für die Abbruchsversicherung entschieden, werden auch Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen erstattet, aber auch für Mietwägen oder schon geplante Ausflüge.

Auch hier wiederum gilt, dass es einige Indikatoren gibt, die dafür sprechen, das Basis-Angebot entsprechend zu erweitern:

  • Chronische Krankheiten
  • Sporturlaube
  • Sonstige Risiken

Leidet ein Reiseteilnehmer bereits an chronischen Krankheiten, die womöglich in Schüben auftreten, sollte man den Abbruch auf jeden Fall mit in die Versicherung einbeziehen. Auch Sporturlaube bergen für gewöhnlich Risiken, sodass auch diese mitversichert sein sollten. Treten nämlich beispielsweise Verletzungen aufgrund von Stürzen oder Unfällen auf, macht ein weitergehender Aufenthalt im Urlaubsgebiet öfter eh keinen Sinn mehr. Wichtig zum Schluss: Eine Selbstbeteiligung sollte man bei derartigen Versicherungen niemals akzeptieren, denn diese laufen ohnehin dem eigentlichen Zweck zuwider.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild:   BlueOrange Studio   -#01: Dmitry Rukhlenko   -#02:   GaudiLab   -#03:Andrey_Popov

 

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