Menschen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes sollten vor einer Reise ins Ausland ihren Versicherungsschutz überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt oft nicht die Kosten für den Rücktransport.
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Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung für chronisch Kranke wichtig
Bevor Menschen mit chronischen Krankheiten eine Reise antreten, ist es wichtig, dass sie ihre Reisetauglichkeit ärztlich bestätigen lassen und den Versicherungsschutz mit ihrem Versicherer abklären. Dafür benötigen sie eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die eindeutig die Art der Vorerkrankung und die Tatsache, dass während der Reise keine Behandlungen zu erwarten sind, dokumentiert. Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) betont die Relevanz dieser Bescheinigung für chronisch kranke Reisende.
Versicherungsschutz nur bei akuten Krankheitsschüben während der Reise
Die Bedeutung der Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung ergibt sich aus einer Regelung in den Vertragsbedingungen vieler Versicherungsgesellschaften, die den Versicherungsschutz für chronisch kranke Menschen beschränkt. Demnach werden Leistungen nur erbracht, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, Folgen eines Unfalls oder eine Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung handelt. Der Begriff „Verschlechterung“ wird jedoch oft nicht eindeutig definiert. Chronisch kranke Versicherte können daher nicht klar erkennen, dass die Versicherung nur bei akuten, unvorhersehbaren Krankheitsschüben während der Reise greift. Geplante Behandlungen vor der Abreise und eventuelle Rücktransportkosten sind nicht abgedeckt.
Chronisch Kranke sollten Versicherer kontaktieren
Vor Reisebeginn sollten chronisch kranke Menschen ihren Versicherer kontaktieren, um Informationen über eine Reisetauglichkeitsbescheinigung wie beispielsweise einen „Fit-To-Fly“-Nachweis zu erhalten. Einige Versicherungsgesellschaften bieten spezielle Formulare für solche Bescheinigungen an, die von Versicherten angefordert werden können.
Es empfiehlt sich, den ärztlichen Rat ernst zu nehmen und die Reisepläne zu überdenken, wenn der Arzt oder die Ärztin von einer Reise abrät. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Erstattung von Behandlungs- und Rücktransportkosten kommen, und der Auslandskrankenversicherer kann von seiner Leistungspflicht befreit sein. Bei einer plötzlichen Notfallsituation aufgrund einer bestehenden Grunderkrankung, mit der die versicherte Person nicht gerechnet hat, besteht jedoch Versicherungsschutz für die Notfallbehandlung.
ARKV bietet Schutz während Auslandsreisen
Für chronisch kranke Menschen ist es ratsam, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um sich während ihrer Reisen ins Ausland abzusichern. Es ist jedoch zu beachten, dass die Versicherung keine Kosten für bereits vor Reisebeginn diagnostizierte Erkrankungen übernimmt, bei denen eine Behandlung im Ausland notwendig ist.
Sozialversicherungsabkommen innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums ermöglichen es gesetzlich Krankenversicherten, im Falle einer Krankheit im Ausland medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für chronisch kranke Reisende unverzichtbar, da sie im Notfall die Kosten für Behandlungen und Rücktransporte übernimmt. Es ist daher ratsam, vor Reiseantritt den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen, um finanziellen Schutz im Falle von medizinischen Notfällen im Ausland zu gewährleisten.