In einem aktuellen Urteil (Az: 2 S 149/22) hat das Landgericht Frankenthal festgestellt, dass nach einer Trennung von Partnern einer Lebensgemeinschaft das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Hund beansprucht werden kann. In diesem speziellen Fall hatten die beiden Ex-Partner während ihrer Beziehung einen Labradorrüden angeschafft. Nach der Trennung blieb der Hund bei einem der Partner, während der andere Partner einen regelmäßigen zweiwöchigen Umgang mit dem Tier verlangte.
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Umgangsrecht für gemeinsamen Hund nach Trennung anerkannt
Das Landgericht Frankenthal hat in einem aktuellen Urteil (Az: 2 S 149/22) festgestellt, dass die Frage des Umgangsrechts mit einem gemeinsamen Hund nach einer Trennung von Partnern einer Lebensgemeinschaft nach dem Recht des gemeinschaftlichen Eigentums entschieden werden muss. Es sei nicht zwingend erforderlich, den Hund einem der beiden Miteigentümer zuzuweisen. Vielmehr haben beide Miteigentümer das Recht, auch nach der Beendigung der Partnerschaft am gemeinsamen Eigentum teilzuhaben.
Gericht unterstützt Umgangsrecht für gemeinsame Hunde nach Trennung
Das Gericht hat betont, dass ein solches „Wechselmodell“ keine Gefährdung des Tierwohls darstellt.
Umgangsrecht mit Hund nach Trennung: Gerichtsurteil bestätigt
Nach dem Urteil des Landgerichts Frankenthal können beide Miteigentümer nach einer Trennung das Umgangsrecht mit einem gemeinsamen Hund verlangen. Das Gericht erkennt das Tier als gemeinschaftliches Eigentum an und gewährt beiden Partnern das Recht auf Teilhabe. Eine Zuweisung des Hundes an einen der Partner ist nicht zwingend erforderlich.
Benutzungsregelung für Hund nach Trennung: Partnerschaft erhalten
Um mögliche Konflikte zu vermeiden und das Wohl des Hundes zu gewährleisten, können die Miteigentümer eine „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ treffen. Eine solche Regelung könnte vorsehen, dass sich die Partner abwechselnd alle zwei Wochen um den Hund kümmern. Dadurch wird sichergestellt, dass beide Partner weiterhin am Leben des Hundes teilhaben können und das Tier nicht einseitig belastet wird.
Abwechselnde Betreuung: Keine Gefährdung des Hundewohls laut Gericht
Das Gericht hat klargestellt, dass ein Wechselmodell für den Hund nach der Trennung der Partner kein Risiko für das Tierwohl darstellt. Hunde sind soziale Tiere und können sich gut an verschiedene Bezugspersonen anpassen. Solange die grundlegenden Bedürfnisse des Hundes wie Futter, Bewegung und Zuwendung gewährleistet sind, spricht nichts dagegen, dass beide Miteigentümer sich abwechselnd um das Tier kümmern.
Landgerichts-Urteil: Positiver Schritt für das Haustierrecht nach Trennung
Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist ein bedeutender Schritt, um den Umgang mit gemeinsamen Haustieren nach einer Trennung zu regeln. Es ermöglicht den ehemaligen Partnern, weiterhin eine Beziehung zu dem Tier aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass das Wohl des Hundes im Mittelpunkt steht. Durch die Einführung einer „Benutzungsregelung nach billigem Ermessen“ wird eine faire und ausgewogene Lösung geschaffen, um Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass beide Parteien gleichermaßen am Leben des Haustieres teilhaben können. Dieses wegweisende Urteil könnte zu einer positiven Entwicklung im Bereich des Haustierrechts führen.