Neben Zöliakie und der damit verbundenen Glutenunverträglichkeit gibt es mehr als eine Hauterkrankung, bei denen sich der Genuss von Kuchen negativ auswirkt. So zum Beispiel bei Neurodermitis (also bei Hauterkrankungen) oder anderen Zuständen der Haut, die dann gereizt, mit Rötungen und Juckreiz reagiert, wenn sie mit den verschiedenen Inhaltsstoffen des Kuchens konfrontiert wird. Durch den Stoffwechsel gelangen die Inhaltsstoffe des Kuchens bis in jede Hautzelle und sorgen dafür, dass dort das pure Chaos herrscht.
Information ist alles
Wenn Kinder betroffen sind, ist das Problem einer Hauterkrankung besonders schwerwiegend. Man denke hier nur an den Kindergarten oder die Grundschule, wo Geburtstagsfeiern an der Tagesordnung sind – natürlich mit einer ordentlichen Portion Kuchen. Oder an die diversen Feiern, die nachmittags für kleine Geburtstagskinder stattfinden und wo es teilweise mehr Kuchen und Süßigkeiten als Gäste gibt. Hier sind Sie als Eltern in der Pflicht, die Personen, die mit Ihrem Kind zu tun haben, über dessen Hauterkrankung zu informieren. Milch im Kuchen (bei Hauterkrankung relevant) gilt als einer der Auslöser für einen neuen Schub bei Neurodermitis und auch bei vielen anderen Erkrankungen der Haut ist Milch eher kontraproduktiv.
Neben der Bereitstellung von Informationen sollten Sie bei Geburtstagsfeiern nachfragen, ob Sie sich um den Kuchen kümmern können. Vielleicht bietet es sich an, zwei oder drei Varianten beizusteuern und die Eltern des Geburtstagskindes dazu anzuhalten, dass sich Ihr Kind von diesem Kuchen etwas nimmt. Natürlich darf es dann kein langweiliger 08/15-Kuchen sein, sondern idealerweise möchten alle ein Stück davon abhaben. So fühlt sich das Kind nicht als Außenseiter.
In Kindergarten und Schule sollten Erzieher und Lehrer ebenfalls über die Hauterkrankung des Kindes informiert sein, damit sie entsprechend reagieren können. Sicherlich wird es sich nicht vermeiden lassen, dass Ihr Kind ab und zu nicht in der Art schlemmen kann, wie es die übrigen Kinder können. Doch dann sollte der Nachwuchs immer die Chance bekommen, einfach etwas anderes zu essen und so nicht zum Außenseiter zu werden. Größere Kinder sind schon eher in der Lage, selbst nachzufragen bzw. „Nein“ zu sagen, wenn es einen Kuchen gibt, der nicht auf ihrem Speiseplan stehen darf.
Kuchen bei Hauterkrankung: Hilfe im Notfall
Vor allem dann, wenn Ihr Kind feste Freunde und Freundinnen hat, sollten Sie deren Eltern über die Hauterkrankung des Kindes informieren. So lassen sich Missverständnisse und Probleme vermeiden. Betonen Sie dabei, dass es sich um kein unüberwindbares Problem handelt und dass Ihr Kind genauso behandelt werden kann wie andere Kinder auch. Es müssen lediglich einige Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Eventuell lässt sich ein Elternabend organisieren, bei dem sich andere Eltern informieren können. Wichtig ist auch, für Hilfe im Notfall zu sorgen. Es kann immer wieder vorkommen, dass das Kind zum Beispiel Kuchen ist, „weil die anderen den ja auch essen“. Stellen Sie eine kleine Notfallapotheke zusammen, in die Sie zum Beispiel Medikamente gegen Juckreiz und entzündungshemmende Cremes geben. Auch die Nummer des behandelnden Kinderarztes sowie Ihre eigenen Telefonnummern dürfen nicht fehlen. Geben Sie eine Art Anleitung vor, was im Notfall in welcher Reihenfolge zu tun ist. Außerdem ist eine Liste mit den Lebensmitteln, die Ihr Kind nicht essen darf, wichtig. Eine solche Liste sollte bei allen Personen vorliegen, die Ihr Kind betreuen – Erzieher, Lehrer und auch Eltern, wenn die Kinder zu Besuch bei Kindergarten- oder Schulfreunden sind. So lassen sich von vornherein viele Probleme vermeiden und Unsicherheiten kommen bei den Betreuern gar nicht erst auf. Auch Ihr Kind kann darauf bauen, dass dort jemand ist, der Bescheid weiß und auch im Notfall Hilfe leisten kann.
Bildnachweis: © Fotolia – cirodelia