Geld für Familien vom Staat: Diese Zuschüsse können Sie beantragen

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Viele Paare entscheiden sich gegen Kinder. Nicht etwa aus irgendwelchen Gründen, sondern aus finanzieller Hinsicht. Denn: Das Leben mit Kindern ist nicht gerade günstig. Dennoch gibt es einige staatliche Zuschüsse, die die finanzielle Situation etwas entspannen.

Finanzielle Unterstützung für Familien: Sozialstaat

Deutschland gilt nicht ohne Grund als Sozialstaat: Das soziale Netz ist relativ eng gespannt, sodass Familien mit wenig finanziellen Rücklagen oder im Falle eines Schicksalsschlags nicht um ihre Existenz bangen müssen. In anderen Ländern – so zum Beispiel in den USA – ist dies nicht immer der Fall. Während in den hiesigen Gefilden eine Krankenversicherung Pflicht ist, sind auch soziale Mindeststandards von staatlicher Seite gewahrt. Das heißt konkret: In Deutschland ist es nur schwer möglich, zu verhungern, denn der Sozialstaat ist darum bemüht, dass es der Bevölkerung gut geht. Freilich lässt sich über die Höhe der sozialen Absicherungen von staatlicher Seite streiten. So plädieren die linken Parteien eher für eine höhere Absicherung, während die konservativen Parteien sich verstärkt für eine Eigenverantwortung der Menschen einsetzen.

Fakt ist: Nicht jeder kann etwas für eine missliche Lage und gerade Familien sollten in Not bzw. bei finanziellen Engpässen unterstützt werden. In Deutschland gibt es einige Möglichkeiten, wie Familien bzw. alleinerziehende Mütter oder Väter von staatlichen Hilfen profitieren können. Die wohl bekannteste finanzielle Unterstützung, die alle Familien in Deutschland erhalten, ist das Kindergeld. Es ist nicht an Einkommen oder finanzielle Ressourcen geknüpft, sondern steht jedem zur Verfügung. Beantragt wird das Kindergeld bei der Bundesagentur für Arbeit, die die Familienkasse verwaltet. Eltern bekommen das Kindergeld für Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr. In Ausnahmen, wie beispielsweise einem Studium oder einer Ausbildung, kann das Kindergeld auch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs gezahlt werden. Die Höhe des Kindergeldes orientiert sich dabei an der Anzahl der Kinder.

 

Zusätzlich zu diesen Unterlagen benötigt die Familienkasse ebenfalls einen ausgefüllten Kindergeldantrag. Diesen und die Anlage Kind gibt es entweder bei der Familienkasse vor Ort oder sie kann auch Internet heruntergeladen werden. (#01)

Zusätzlich zu diesen Unterlagen benötigt die Familienkasse ebenfalls einen ausgefüllten Kindergeldantrag. Diesen und die Anlage Kind gibt es entweder bei der Familienkasse vor Ort oder sie kann auch Internet heruntergeladen werden. (#01)

Kindergeld beantragen in nur wenigen Schritten

Auch wenn es in Deutschland dazugehört, eine Vielzahl an Anträgen und Co. auszufüllen, sind viele immer noch davon abgeschreckt. Wer jedoch von Kindergeld und anderen finanziellen Hilfen profitieren möchte, der kommt nicht darum herum, einen Antrag auszufüllen und alle relevanten Daten herauszusuchen. Was auf den ersten Blick viel aussieht, ist aber relativ einfach machbar. Wer beispielsweise Kindergeld beantragen möchte – was durchaus sinnvoll ist, weil jeder einen Anspruch darauf hat – der braucht zunächst folgende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde vom eigenen Kind in Kopie
  • Steueridentifikationsnummer von Ihnen und dem Kind
  • Kindergeldnummer (falls schon mehrere Kinder in der Familie leben)
  • Bankverbindung (aktuelle Bankdaten mit internationaler Nummerierung BIC/IBAN)

Zusätzlich zu diesen Unterlagen benötigt die Familienkasse ebenfalls einen ausgefüllten Kindergeldantrag. Diesen und die Anlage Kind gibt es entweder bei der Familienkasse vor Ort oder sie kann auch Internet heruntergeladen werden. Wichtig ist, dass der Antrag von Hand unterschrieben wird, nur das gilt als dokumentenecht. Per Post, via Fax oder auf dem persönlichen Wege kann der Antrag dann zur zuständigen Familienkasse gegeben werden.

 

Wer Kindergeld beantragt, hat gleichermaßen auch die Möglichkeit, eine weitere finanzielle Unterstützung vonseiten der Familienkasse in Anspruch zu nehmen. Der sogenannte Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Einkommen für den Unterhalt der Eltern reicht, aber nicht für den des Kindes. (#02)

Wer Kindergeld beantragt, hat gleichermaßen auch die Möglichkeit, eine weitere finanzielle Unterstützung vonseiten der Familienkasse in Anspruch zu nehmen. Der sogenannte Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Einkommen für den Unterhalt der Eltern reicht, aber nicht für den des Kindes. (#02)

Zusätzlich zum Kindergeld: Kinderzuschlag

Wer Kindergeld beantragt, hat gleichermaßen auch die Möglichkeit, eine weitere finanzielle Unterstützung vonseiten der Familienkasse in Anspruch zu nehmen. Der sogenannte Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Einkommen für den Unterhalt der Eltern reicht, aber nicht für den des Kindes. Das heißt konkret: Wenn die Familie ein geringes Einkommen hat und mit Kindergeld und Kinderzuschlag über den Anspruch von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld kommt, aber unterhalb der Höchsteinkommensgrenze liegt, wird ein Zuschuss gewährt. Dafür muss das Bruttoeinkommen bei Elternpaaren mindestens 900 Euro betragen, bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro.

Für die Beantragung dieses Zuschusses bedarf es aufs Neue einiger Unterlagen und spezifischer Nachweise:

  • Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber über das Einkommen der Eltern
  • Erklärung zum Vermögen der Eltern
  • Erklärung über die Unterkunftskosten der Eltern mit Kind

Ferner muss auch der Antrag auf Kinderzuschlag oder der Antrag für ein weiteres Kind ausgefüllt werden. Wie bei der Beantragung für Kindergeld auch ist es notwendig, dass der Antrag dokumentenecht ausgefüllt ist. Er kann per Post, persönlich oder via Fax der zuständigen Familienkasse übermittelt werden. Ähnlich dem Kindergeld gestaltet sich auch die Leistungsdauer für diese Art der Unterstützung. Eltern erhalten bis zum 18. Lebensjahr bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs den Kinderzuschlag.

 

Werdende Mamis, die lediglich ein geringes Einkommen haben oder über gar kein Einkommen verfügen, haben die Option, Hartz IV oder Sozialhilfe zu beantragen. Während Hartz IV vom Jobcenter gezahlt wird, übernimmt das regionale Sozialamt die Sozialhilfe – hier ist es ratsam, sich vor Ort Informationen zu holen, auf welche finanzielle Unterstützung man im individuellen Fall ein Anrecht hat. (#03)

Werdende Mamis, die lediglich ein geringes Einkommen haben oder über gar kein Einkommen verfügen, haben die Option, Hartz IV oder Sozialhilfe zu beantragen. Während Hartz IV vom Jobcenter gezahlt wird, übernimmt das regionale Sozialamt die Sozialhilfe – hier ist es ratsam, sich vor Ort Informationen zu holen, auf welche finanzielle Unterstützung man im individuellen Fall ein Anrecht hat. (#03)

Finanzielle Unterstützung mit Hartz IV

Werdende Mamis, die lediglich ein geringes Einkommen haben oder über gar kein Einkommen verfügen, haben die Option, Hartz IV oder Sozialhilfe zu beantragen. Während Hartz IV vom Jobcenter gezahlt wird, übernimmt das regionale Sozialamt die Sozialhilfe – hier ist es ratsam, sich vor Ort Informationen zu holen, auf welche finanzielle Unterstützung man im individuellen Fall ein Anrecht hat. Je nachdem, welche Behörde zuständig ist, bekommen werdende Mütter dann ab der 12. Schwangerschaftswoche (SSW) auch Unterstützung für die Erstausstattung des Wonneproppens. In einigen Fällen – das hängt von der finanziellen Unterstützung im Allgemeinen ab – kann die staatliche Hilfe nicht genügen. Auch in einem solchen Fall müssen Mütter mit Kind nicht verzweifeln.

Die Bundesstiftung Mutter und Kind leitet finanzielle Hilfe für Mütter, die mit ihrem Nachwuchs alleine sind. Dabei kann es Unterstützung bis zu einem Betrag von 300 Euro geben. Wer sich nicht sicher ist, welche Hilfe die beste im individuellen Fall ist, der kann sich auch bei den Schwangerschafts-Beratungen vor Ort holen. Diese werden sowohl von den kirchlichen Trägern angeboten als auch von einigen privaten. Neben der Bundesstiftung Mutter und Kind gibt es außerdem noch diverse Landesstiftungen, deren Regelungen aber – wie der Name bereits sagt – von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Auch hier ist es sinnvoll, bei einer regionalen Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, um ein maßgeschneidertes Förderungskonzept zu beantragen. Weitere ortsspezifische Stiftungen oder kirchliche Fonds sind eine weitere Option, wie alleinerziehende Mütter finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen können.

Mutterschaftsgeld: Von Krankenkasse und Arbeitgeber beantragen

Beim sogenannten Mutterschaftsgeld handelt es sich um eine Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes. Je nach Berufsfeld unterscheidet sich der Zeitraum. In der Regel dürfen Frauen im Zeitraum von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Der Arbeitgeber ist in dieser Zeit verpflichtet, der werdenden bzw. der gewordenen Mutter eine Lohnfortzahlung zu gewähren. Diese muss beim Arbeitgeber rechtzeitig beantragt werden. Das Mutterschaftsgeld wird hingegen bei der Krankenkasse beantragt. Hausfrauen, die keine eigenen Krankenkassenbeiträge entrichten, sondern über den Ehemann gesetzlich krankenversichert sind, haben keinen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld.

Wer sich absichern möchte oder vorab einen Kredit aufnehmen möchte, kann dies selbstverständlich auch tun. Hier bietet sich vor allem ein Privatkredit an. Es ist durchaus sinnvoll, die einzelnen Möglichkeiten einmal zu vergleichen und genau zu prüfen, welcher Kredit infrage kommt. Zinslose Kredite oder Kredite von Privat sind ebenso eine Möglichkeit, wie ein Autokredit, sollte ein neuer Wagen angeschafft werden müssen, in den auch der Kinderwagen passt.

Es empfiehlt sich, die individuellen Möglichkeiten einmal vorab durchzudenken, sodass mit genügend zeitlichem Spielraum und ohne Druck entschieden werden kann. Viele staatliche Zuschüsse können erst nach der Geburt des Kindes mit der Vorlage der Geburtsurkunde beantrag werden. Eltern profitieren in diesem Fall von einer Rücklage, denn nicht selten dauert die Bearbeitung eines Antrags mehrere Wochen. Eine Nachzahlung ist in einem solchen Fall aber der Standard.

Entscheiden sich beide Partner, in Elternzeit zu gehen, so wurde ein spezifischer Anreiz geschaffen. Geht ein Partner auch zwei Monate in Elternzeit, so wird das Elterngeld ganze 14 Monate lang gezahlt. (#04)

Entscheiden sich beide Partner, in Elternzeit zu gehen, so wurde ein spezifischer Anreiz geschaffen. Geht ein Partner auch zwei Monate in Elternzeit, so wird das Elterngeld ganze 14 Monate lang gezahlt. (#04)

Staatliche Zuschüsse nach der Geburt: Elterngeld

Mit der Geburt des Kindes kommt auf viele Eltern ein ganz neuer Lebensabschnitt zu, der sich nicht unwesentlich vom bisherigen Alltag unterscheidet. Damit man rund um die Uhr für den Nachwuchs da ist, entscheiden sich viele Muttis und Papis dafür, eine Pause vom Job zu machen. In dieser Zeit haben die Eltern Anspruch auf das staatlich gezahlte Elterngeld. Elterngeld können Mütter und Väter gleichermaßen in Anspruch nehmen. Bei Angestellten berechnet sich das Elterngeld nach dem Nettolohn des Jahres vor der Geburt des Kindes. Bei einem Einkommen von mehr als 1200 Euro erhält man 65 Prozent des früheren Gehaltes – jedoch mit einer Deckelung. Maximal 1800 Euro beträgt das Elterngeld.

Entscheiden sich beide Partner, in Elternzeit zu gehen, so wurde ein spezifischer Anreiz geschaffen. Geht ein Partner auch zwei Monate in Elternzeit, so wird das Elterngeld ganze 14 Monate lang gezahlt. Auch hier gilt wieder die gleiche Berechnungsgrundlage, wie oben bereits dargestellt. Bei Selbstständigen berechnet sich das Elterngeld auf Grundlage des Gewinns, der im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum, bevor das Kind geboren wurde, auf dem Steuerbescheid ausgewiesen wurde.

 

Mütter oder Väter, die nach der Geburt des Nachwuchses in Teilzeit arbeiten gehen, haben die Option, das Elterngeld zu „strecken“. Das heißt konkret, dass das Elterngeld für den doppelten Zeitraum gewährt wird. So kann ein Monat Elterngeld in zwei Monate ElterngeldPlus getauscht werden. (#05)

Mütter oder Väter, die nach der Geburt des Nachwuchses in Teilzeit arbeiten gehen, haben die Option, das Elterngeld zu „strecken“. Das heißt konkret, dass das Elterngeld für den doppelten Zeitraum gewährt wird. So kann ein Monat Elterngeld in zwei Monate ElterngeldPlus getauscht werden. (#05)

Hilfe für Familien: ElterngeldPlus

Für mehr Flexibilität sorgt das sogenannte ElterngeldPlus, welches Eltern beantragen können, deren Kinder im bzw. nach Juli 2015 geboren wurden. Das noch sehr neue Modell hat den Zweck, Eltern den Berufseinstieg nach der Geburt eines Kindes zu erleichtern und gleichzeitig weiterhin staatliche Förderungen finanzieller Art zu genießen. Das ElterngeldPlus soll also die Option der Teilzeitarbeit und den Erhalt von Elterngeld kombinieren, um so mehr Flexibilität zu schaffen, indem Eltern auch arbeiten gehen dürfen.

Mütter oder Väter, die nach der Geburt des Nachwuchses in Teilzeit arbeiten gehen, haben die Option, das Elterngeld zu „strecken“. Das heißt konkret, dass das Elterngeld für den doppelten Zeitraum gewährt wird. So kann ein Monat Elterngeld in zwei Monate ElterngeldPlus getauscht werden. Es lohnt sich, das Ganze einmal durchzurechnen und auch mit dem Arbeitgeber abzusprechen. Ist der Wunsch da, nach der Geburt des Kindes in den Job zurückzukehren – wenn auch auf Teilzeit? So ist das ElterngeldPlus sicherlich eine lohnenswerte Alternative, mit der sich der deutsche Staat etwas Nützliches für Eltern ausgedacht hat. Es zeigt sich also, dass die staatlichen Fördermöglichkeiten werdenden Eltern viele Möglichkeiten bieten.


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