Kostenübernahme: DiGA-Apps auf Rezept für gesetzlich Versicherte

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Die Verbreitung von Gesundheits-Apps hat stark zugenommen und sie bieten den Nutzern viele Vorteile. Während einige Apps nur Informationen liefern, unterstützen andere bei der Vorbeugung von Krankheiten oder bei der Suche nach Ärzten und der Vereinbarung von Terminen. Es gibt jedoch auch eine neue Generation von Apps, die als Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bezeichnet werden und einen echten medizinischen Mehrwert bieten. Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Arten von Gesundheits-Apps, die Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse und den Prozess der Einlösung eines DiGA-Rezepts.

Lifestyle-Apps vs. Gesundheits-Apps: Was ist der Zweck?

In den App-Stores gibt es eine große Auswahl an Gesundheits-Apps, die dazu dienen, ein gesünderes Leben zu fördern. Einige dieser Apps bieten Informationen über gesunde Ernährung und unterstützen bei sportlichen Aktivitäten, indem sie Trainingspläne und Rezepte zur Verfügung stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Apps eher als Lifestyle-Produkte betrachtet werden sollten und keinen medizinischen Zweck erfüllen.

Digitale Gesundheitsanwendungen sind darauf ausgerichtet, Krankheiten zu erkennen, behandeln, überwachen oder lindern, sowie Verletzungen oder Behinderungen zu verbessern. Sie werden als Medizinprodukte eingestuft und unterliegen bestimmten Kriterien, um ihre Wirksamkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Digitale Gesundheitsanwendungen als wertvolle Ergänzung bei Schwangerschaften

Digitale Gesundheitsanwendungen sind bei der Behandlung und Überwachung verschiedener Krankheiten und Gesundheitsprobleme äußerst nützlich. Sie können beispielsweise bei der Linderung von Tinnitus, der Bewältigung von Angststörungen und Depressionen, der Behandlung von Rückenschmerzen, Diabetes und Migräne sowie der Begleitung von Schwangerschaften hilfreich sein. Durch den Einsatz dieser digitalen Lösungen wird die medizinische Versorgung effizienter und trägt zu einer besseren Patientenbetreuung bei.

Digitale Gesundheitsanwendungen müssen gewisse Kriterien erfüllen, um als DiGA anerkannt zu werden. Dazu gehört unter anderem eine CE-Kennzeichnung, die ihre Sicherheit und Qualität bestätigt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft die Anwendungen und führt sie in das DiGA-Verzeichnis auf, wenn sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Besonders wichtig ist dabei, dass die Anwendungen keine gesundheitlichen Risiken verursachen und eine hohe Datensicherheit gewährleisten können.

DiGA auf Rezept: Die Zukunft der medizinischen Unterstützung

Digitale Gesundheitsanwendungen bieten Patienten einen wirklichen medizinischen Mehrwert, sind jedoch meist kostenpflichtig. Seit Oktober 2020 haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, DiGA auf Rezept von ihrem Arzt oder Psychotherapeuten zu erhalten. Eine umfassende Liste der zugelassenen Apps finden Patienten auf der Website diga.bfarm.de.

Um die volle Funktionalität bestimmter DiGA-Anwendungen, beispielsweise zur Überwachung von Gesundheitsparametern, zu gewährleisten, ist die Verwendung eines speziellen Geräts, wie eines Pulsmessers, notwendig. Die Kosten für die DiGA und das Gerät werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen, um den Patienten eine effektive medizinische Betreuung zu ermöglichen. Auch private Krankenversicherungen erstatten unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für DiGA.

Rezept für DiGA: Kostenübernahme und Freischaltung verständlich erklärt

Nachdem ein Arzt oder Psychotherapeut eine DiGA verordnet hat, erhält der Patient ein Rezept mit dem Namen der App und einer Pharmazentralnummer (PZN). Das Rezept muss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Nach der Prüfung des Rezepts erhält der Patient von der Versicherung einen individuellen Code, mit dem er die DiGA entweder direkt in der vorhandenen App oder auf der Website des Anbieters freischalten kann. Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf während des Downloads oder der Eingabe des Freischaltcodes können sich Patienten an ihren Arzt oder die Krankenkasse wenden. Der Anbieter der App steht in der Regel für weitere Fragen zur Verfügung.

Patientenversorgung verbessern: DiGA als Lösung

Die Kosten für digitale Gesundheitsanwendungen können von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie bestimmte Anforderungen erfüllen und im DiGA-Verzeichnis aufgeführt sind.

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