Spielzeughersteller sollten sich frühzeitig auf neue Verordnung einstellen

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Die Sicherheit von Spielzeug hat höchste Priorität, insbesondere wenn es um den Schutz unserer Kinder geht. Um diesen Schutz weiter zu stärken, wird ab Anfang 2024 eine neue EU-Verordnung in Kraft treten, die die bisherige Richtlinie ersetzen wird. Eine der wesentlichen Neuerungen ist die Einführung eines digitalen Produktpasses für Spielzeug. TÜV SÜD, einer der weltweit führenden Prüf- und Zertifizierungsdienstleister, unterstützt die Hersteller bei der Prüfung, Konformitätsbewertung und Zertifizierung ihrer Produkte, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Neue Vorgaben für Kinderspielzeug: EU-Verordnung verbessert Sicherheit

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug hat einen breiten Anwendungsbereich. Sie betrifft nicht nur gängiges Spielzeug wie Puppen und Puzzles, sondern auch andere Produkte wie Gartentrampoline. Der Entwurf der EU-Kommission legt strenge Vorgaben fest, um die Sicherheit von Kinderspielzeug weiter zu verbessern. Neben dem Verbot krebserregender und erbgutverändernder Stoffe stehen Umwelthormone und Stoffe im Mittelpunkt, die potenziell schädliche Auswirkungen auf die Atemwege, das Immunsystem und das Nervensystem haben können. Durch diese Maßnahmen wird der Schutz unserer Kinder gestärkt.

Spielzeugverordnung: Digitale Produktpässe erhöhen Sicherheitsstandards

Ein entscheidendes Element der neuen Verordnung ist der digitale Produktpass für Spielzeug. Dieser Pass bestätigt die Konformität des Spielzeugs mit den Anforderungen und ist erforderlich, um Spielzeug aus dem Ausland in der EU verkaufen zu können. Zudem entlastet er die Zollstellen und trägt zur Verbesserung der Transparenz und Sicherheit von Spielzeug bei.

Verkaufsfristen für Spielzeug nach Inkrafttreten der Verordnung

Um sicherzustellen, dass Spielzeughersteller den neuen Sicherheitsanforderungen gerecht werden, sollten sie frühzeitig auf die neue Verordnung reagieren und sich darauf einstellen. Nach Inkrafttreten der Verordnung dürfen Spielzeuge, die den Anforderungen der bisherigen Richtlinie entsprechen, noch für bis zu 30 Monate auf den Markt gebracht und bis zu 42 Monate verkauft werden. Diese Übergangsfristen ermöglichen den Herstellern eine schrittweise Umstellung auf die neuen Vorgaben und gewährleisten die Sicherheit der Verbraucher.

Hersteller sollten sich bewusst sein, dass Spielzeuge, die nicht den Anforderungen der neuen Verordnung entsprechen, nach einer Übergangszeit aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Um einen klaren Wettbewerbsvorteil zu haben, sollten sie bereits jetzt ihre Produkte anpassen und auf die neuen Anforderungen abstimmen. Dies ermöglicht es ihnen, Spielzeuge herzustellen, die den erhöhten Sicherheitsstandards entsprechen und weiterhin legal verkauft werden dürfen.

TÜV SÜD gewährleistet Sicherheit und Konformität von Spielzeugprodukten

TÜV SÜD unterstützt Spielzeughersteller seit vielen Jahren dabei, Sicherheitsstandards einzuhalten. Durch sein internationales Netzwerk und Standorte in vielen Ländern kann TÜV SÜD Spielzeugartikel weltweit nach den jeweiligen Vorschriften vor Ort prüfen und zertifizieren. Hersteller können sich auf die umfangreiche Expertise und Erfahrung von TÜV SÜD verlassen, um die Sicherheit und Konformität ihrer Produkte sicherzustellen.

Die neue EU-Verordnung zur Sicherheit von Spielzeug bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Sie stärkt den Schutz unserer Kinder, indem sie sicherstellt, dass Spielzeug keine gesundheitlichen Risiken birgt. TÜV SÜD unterstützt Hersteller bei der Umsetzung der neuen Anforderungen und bietet Prüfung, Konformitätsbewertung und Zertifizierung ihrer Produkte an. Durch eine rechtzeitige Anpassung können Hersteller einen Wettbewerbsvorteil erlangen und gleichzeitig sicherstellen, dass Kinder weiterhin mit sicheren Spielzeugen spielen können.

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