Einigung auf Krankenhausentgelte 2024: Weichen für Finanzierung gestellt

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Der Entgeltkatalog für Krankenhäuser für das Jahr 2024 wurde von den Selbstverwaltungspartnern am 6. November 2023 festgelegt. Dieser Katalog enthält die Fallpauschalen (DRG) und ist eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Jahr. Somatische und psychosomatische Krankenhäuser erhalten eine Finanzierung von über 65 Milliarden Euro. Zusätzlich wurde auch der Pflegeerlöskatalog 2024 vereinbart, der weitere 20 Milliarden Euro für die Finanzierung der Pflegepersonalkosten bereitstellt.

Weitere Vergütungsregelungen für Krankenhäuser vereinbart

Neben den beiden Katalogen wurden auch weitere wichtige Vereinbarungen über Vergütungsregelungen getroffen. Sowohl für den DRG-Bereich als auch für den Psych-Bereich wurden Veränderungswerte für 2024 und Tariferhöhungsraten für 2023 als maßgebliche Faktoren für die Preisfestlegungen festgelegt. Der Veränderungswert im DRG-Bereich beträgt +5,13% und hat somit eine bedeutende Rolle bei der Steigerung der Basisfallwerte im Jahr 2024. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen, wie beispielsweise den erstmaligen Hybrid-DRGs im Jahr 2024 und den Auswirkungen auf den DRG-Katalog, konnte das gesamte Vergütungssystem für 2024 vereinbart werden. Dadurch sind die Grundlagen für weitere Verhandlungen auf Landesebene und Budgetverhandlungen auf Krankenhausebene geschaffen worden.

Einigung schafft finanzielle Grundlage für Krankenhausbehandlungen im kommenden Jahr

Die Bedeutung der Einigung wird von Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, betont. Gemeinsam wurde dafür gesorgt, dass die Finanzierung der Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern auch im kommenden Jahr gewährleistet ist. Hierbei zeigt die Selbstverwaltung vorbildlich, wie die notwendigen Weichen gestellt werden können, während die Bundesländer weiterhin Schwächen bei der ausreichenden Finanzierung der Investitionen aufweisen.

Trotz der Herausforderungen konnten die Selbstverwaltungspartner ihre Verantwortung für die grundlegende Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems erfüllen, wie Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft, feststellt.

Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, betont, dass die Selbstverwaltungspartner unter den gegebenen Umständen der bevorstehenden Krankenhausreform eine tragfähige Lösung für die Vergütung der Krankenhäuser im kommenden Jahr erarbeitet haben.

Krankenhausspezifisches Pflegebudget basiert auf DRG-Tagessätzen

Der DRG-Fallpauschalenkatalog legt das Verhältnis der Vergütungen für verschiedene Behandlungsfälle anhand von Relativgewichten fest. Die Vergütungshöhe, die mit den Krankenkassen vereinbart wird, hängt wesentlich von den in den Bundesländern festgelegten Basisfallwerten ab. Seit dem 1. Januar 2020 sind die Kosten für das Pflegepersonal nicht mehr in die traditionelle DRG-Fallkostenkalkulation einbezogen. Stattdessen erfolgt die Finanzierung des pflegespezifischen Budgets über DRG-bezogene Tagessätze.

Einigung auf Krankenhausentgelte stärkt Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems

Die Einigung auf die Krankenhausentgelte für 2024 ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Behandlungen und Operationen in den Krankenhäusern finanziert werden können. Die Selbstverwaltungspartner haben ihre Verantwortung für die Funktionsfähigkeit des Abrechnungssystems wahrgenommen und eine tragfähige Lösung gefunden. Es liegt nun in der Verantwortung der Politik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser neu zu regeln und für Stabilität im Reformprozess zu sorgen. Diese Einigung ist insgesamt ein positives Signal für die Patientenversorgung und die Krankenhäuser in Deutschland.

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