Geburtsurkunde beantragen: Welche Unterlagen? Wo beantragen? Welche Tricks?

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Wenn ein Baby geboren wurde, ist die junge Familie in heller Aufregung. Doch über die Freude dürfen die Behördengänge nicht vergessen werden. Sie müssen die Geburtsurkunde beantragen und erhalten eine Meldebescheinigung.

Geburtsurkunde beantragen: Wo muss ich die Geburt anzeigen?

Ist das alles aufregend! Das Baby ist endlich geboren, alles ist gesund und munter. Jetzt sagt jemand: „Sie müssen die Geburtsurkunde beantragen“. Aber wo bloß?

In unseren modernen Zeiten ist das ganz leicht und Sie können die Geburtsurkunde zum Beispiel bei www.antrag24.de online beauftragen. Auch viele Standesämter bieten mittlerweile die Online-Beantragung an.

Wo wird die Geburtsurkunde ausgestellt?

Ansonsten ist es üblich, die Ausstellung der Geburtsurkunde beim Standesamt der zuständigen Gemeinde zu beantragen. Zuständig ist die Gemeinde bzw. das Standesamt, in dessen Geltungsbereich das Kind geboren wurde. Das muss nicht zwingend der eigene Wohnort sein!

Häufig müssen sich die Eltern gar nicht selbst darum kümmern, sondern die Hebamme im Geburtshaus oder die Geburtsklinik übernimmt die Formalitäten entsprechend. Die Urkunde muss dann nur noch abgeholt werden. Ansonsten geht der frischgebackene Papa möglichst wenige Tage nach der Geburt zum Standesamt, um die Geburt anzeigen und die Geburtsurkunde beantragen zu können.

Wie lange dauert es eine neue Geburtsurkunde zu bekommen?

Die Ausstellung der Geburtsurkunde nimmt einige Tage in Anspruch, danach kann sie abgeholt werden. Sie wird nicht per Post versendet. Wer sich unsicher ist, kann auch die Hebamme fragen, die die Geburt betreut. Sie kennt sich mit allen Formalitäten rund um die Geburt aus und kann hier hinreichende Auskünfte geben.

Natürlich muss das Kind erst einmal geboren sein, ehe Sie die Geburtsurkunde bei der Gemeinde beantragen können.  ( Foto: Shutterstock-  Kseniya Ivanova )

Natürlich muss das Kind erst einmal geboren sein, ehe Sie die Geburtsurkunde bei der Gemeinde beantragen können. ( Foto: Shutterstock- Kseniya Ivanova )

Welche Unterlagen brauche ich für die Geburtsurkunde?

Natürlich muss das Kind erst einmal geboren sein, ehe Sie die Geburtsurkunde bei der Gemeinde beantragen können. Danach besteht bis zu einer Woche Zeit, um die Geburt bei der Gemeinde bzw. beim Standesamt anzeigen zu können.

Das Kind braucht außerdem einen Namen, den sich die Eltern hoffentlich schon vorher überlegt haben. Es ist aber möglich, den Namen nachzureichen, dafür haben Eltern bis zu einen Monat Zeit. Damit alles reibungslos und ohne Verzögerungen ablaufen kann, ist es aber ratsam, den Namen parat zu haben, immerhin war dafür schon neun Monate lang Zeit!

Zudem werden Ort und Zeit der Geburt benötigt, die Namen der Eltern sowie die Religionszugehörigkeit des Kindes. Des Weiteren werden viele verschiedene Unterlagen benötigt, um die Geburtsurkunde beantragen zu können:

  • Geburtsanzeige der Entbindungsklinik

    Die Klinik stellt eine Geburtsanzeige aus, auf der der Ort und die Geburtszeit vermerkt sind. Auch die Hebamme stellt diese Bescheinigung aus, selbst wenn es sich um eine Hausgeburt gehandelt haben sollte. In der Regel ist es aber inzwischen so, dass die Hebammen und Kliniken diese Meldung online an das zuständige Standesamt übertragen und die Eltern ein solches Papier nicht mehr in die Hand bekommen.

  • Personalausweis

    Eltern müssen sich beim Beantragen der Geburtsanzeige ausweisen können, was mithilfe des Personalausweises oder des Reisepasses möglich ist.

  • Heiratsurkunde

    Verheiratete Eltern bringen bitte die Heirats- oder Eheurkunde mit zum Standesamt der Stadt oder Gemeinde, auch ein Auszug aus dem Eheregister ist möglich. Dieser muss aber beglaubigt sein. Außerdem sind die Geburtsurkunden der Eltern vorzulegen.

  • Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkennung

    Sind die Eltern nicht verheiratet, müssen die Geburtsurkunde der Mutter und evtl. die Vaterschaftsanerkennung vorliegen.

  • Scheidungsurkunde

    Sind die Eltern geschieden und wollen eine Geburt anzeigen, muss die Geburtsurkunde der Mutter vorgelegt werden. Möglich ist auch eine Abschrift aus dem Geburtenregister, diese muss beglaubigt sein. Wurde eine Vaterschaftsanerkennung vorgenommen, sind auch dazu die entsprechenden Unterlagen vorzuweisen. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister der Ehe, die geschieden wurde, mit dem entsprechenden Scheidungsvermerk muss ebenfalls vorgelegt werden.

Wer sich als Vater eintragen lassen möchte, muss einen Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung beibringen, evtl. wird nach der Sorgerechtserklärung gefragt.  ( Foto: Shutterstock- Kot500 )

Wer sich als Vater eintragen lassen möchte, muss einen Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung beibringen, evtl. wird nach der Sorgerechtserklärung gefragt. ( Foto: Shutterstock- Kot500 )

Welche Dokumente benötigen Verwitwete für die Geburtsurkunde?

Auch für Verwitwete gilt, dass die Geburtsurkunde der Mutter oder die genannte Abschrift aus dem Geburtsregister vorgewiesen werden muss, dazu kommt eventuell die Vaterschaftsanerkennung. Außerdem braucht es eine beglaubigte Abschrift der Eheurkunde, in der der Tod des Ehemannes vermerkt worden ist. Alternativ ist die Sterbeurkunde vorzulegen.

Wie werden Väter in die Geburtsurkunde eingetragen?

Wer sich als Vater eintragen lassen möchte, muss einen Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung beibringen, evtl. wird nach der Sorgerechtserklärung gefragt. Außerdem ist wieder die Geburtsurkunde vorzulegen.

Was ist bei fremdsprachlichen Urkunden zu beachten?

Wichtig: Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen, fremdsprachige Urkunden müssen von einem Übersetzer (offiziell bestellt und vereidigt) ins Deutsche übertragen worden sein.

Zusammengefasst heißt das also: Wollen Eltern die Geburtsurkunde beantragen, muss die Geburtsanzeige von der Klinik oder Hebamme vorliegen und ans Standesamt übermittelt worden sein. Danach kann die Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgen, wenn die Heirats- und Geburtsurkunden, evtl. Scheidungs- oder Sterbenachweise in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Bei der Stadt Hamburg ist die Aufklärung über die Beantragung und entstehende Gebühren auf den stadteigenen Webseiten noch einmal zusammenfassend dargestellt.

Das deutsche Recht sieht vor, dass Eltern eine Woche bzw. sieben Tage nach der Geburt Zeit dafür haben, die Geburtsurkunde zu beantragen. ( Foto: Shutterstock-Iakov Filimonov)

Das deutsche Recht sieht vor, dass Eltern eine Woche bzw. sieben Tage nach der Geburt Zeit dafür haben, die Geburtsurkunde zu beantragen. ( Foto: Shutterstock-Iakov Filimonov)

Wie lange können Sie die Geburtsurkunde beantragen?

Das deutsche Recht sieht vor, dass Eltern eine Woche bzw. sieben Tage nach der Geburt Zeit dafür haben, die Geburtsurkunde zu beantragen. Die Beantragung kann auch durch eine andere sorgeberechtigte Person vorgenommen werden. Geregelt ist dies in § 18 des Personenstandsgesetzes der Bundesrepublik.

Wie viele Geburtsurkunden bekommt man?

Die Geburtsurkunde wird gemeinsam mit drei Geburtsbescheinigungen ausgestellt, die wiederum für weitere Behördengänge wichtig sind. Auf diesen ist exakt vermerkt, wofür sie genutzt werden können.

Eine Bescheinigung gilt für die Beantragung des Kindergelds, eine ist für die Beantragung des Elterngeldes. Die dritte Bescheinigung wird für die Krankenkasse benötigt, denn das Kind muss entweder privat oder gesetzlich im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert werden.

Tipp: Wer selbst nicht in der Lage ist, die Geburtsurkunde beantragen zu können, kann dies durch eine andere Person, die bei der Geburt dabei war, vornehmen lassen. Die betreuende Hebamme oder der entbindende Arzt ist damit ebenfalls berechtigt, die Geburtsurkunde zu beantragen.

Geburtsbescheinigungen: Wofür werden sie benötigt?

Ohne die bereits erwähnten Geburtsbescheinigungen können viele weitere behördliche Vorgänge nicht durchgeführt werden. Jede Behörde möchte eine solche Bescheinigung vorliegen haben und gibt sich nicht mit der Kopie der Geburtsurkunde zufrieden. Soll jedoch ein Konto bei der Bank eingerichtet werden, ist die einfache Kopie der Geburtsurkunde ausreichend.

Eine Geburtsbescheinigung kann nur für den darauf vermerkten Zweck verwendet werden. Das heißt, dass eine Bescheinigung, die zur Beantragung von Kindergeld vorgesehen ist, nicht für die Beantragung von Elterngeld verwendet werden darf, obwohl die vermerkten Angaben darauf identisch sind.

Daher ist es wichtig, dass Sie die Geburtsbescheinigungen richtig zuordnen, andernfalls wird Ihr Antrag nicht bearbeitet. Eine weitere Geburtsurkunde kann bei der Beantragung des Betreuungsgeldes nötig werden.

Wofür braucht man als Erwachsener eine Geburtsurkunde?

Ein Erwachsener braucht eine (seine eigene) Geburtsurkunde bei der Heirat, im Krankenhaus und bei allen Fragen rund um das eigene Baby wie Vaterschaftsanerkennung oder die Geburtsurkunde des Kindes, wie auch schon weiter oben beschrieben.

Natürlich kann es sein, dass die eigene Geburtsurkunde im Laufe der Jahre verloren ging. Werden weitere Geburtsurkunden benötigt, können diese vom Standesamt der Stadt oder Gemeinde ausgestellt werden, dies ist jedoch mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Übrigens kostet auch die erste Ausstellung der originalen Geburtsurkunde Gebühren! Hier muss mit ca. 15 Euro gerechnet werden.

Natürlich kann es sein, dass die eigene Geburtsurkunde im Laufe der Jahre verloren ging. ( Foto: Shutterstock- goodluz )

Natürlich kann es sein, dass die eigene Geburtsurkunde im Laufe der Jahre verloren ging. ( Foto: Shutterstock- goodluz )

Wofür braucht das Kind die Geburtsurkunde?

Viele Eltern fragen sich, wozu sie eine Geburtsurkunde beantragen sollen, wenn doch die separaten Geburtsbescheinigungen ausgestellt werden. Doch im Laufe des Lebens wird die Geburtsurkunde immer wieder benötigt.

Dies fängt schon an, wenn das Kind bei der Gemeinde angemeldet und eine Meldebestätigung ausgestellt werden soll. Diese Bestätigung wird für die Beantragung von Elterngeld benötigt, wobei hier eine Meldebescheinigung aller im Haushalt lebenden Personen gefordert wird.

Kindertagesstätten verlangen die Vorlage der Geburtsurkunde bzw. muss diese bei der Beantragung eines Betreuungsplatzes bei der zuständigen Stadt oder beim Träger der Kita vorgelegt werden.

Wird der erste Personalausweis beantragt, braucht das Kind die Geburtsurkunde ebenso, wie wenn es später einmal heiraten möchte.

Wie lange dauert es eine neue Geburtsurkunde zu bekommen?

Auch für andere Ausweisdokumente wie zum Beispiel den Kinderreisepass wird die Geburtsurkunde benötigt. Dass alle Angaben zum Kind im Computer vorhanden und viele Städte bereits untereinander vernetzt sind, scheint hier keine Rolle zu spielen.

In dem Punkt wird auf dem Nachweis in Papierform beharrt. Dabei stellt sich die Frage: Was ist, wenn das Dokument verloren geht? Lässt sich eine neue Geburtsurkunde beantragen?

Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, das an einem separaten Platz aufbewahrt werden sollte. So ist es immer griffbereit!

Dennoch kann es natürlich vorkommen, dass die Urkunde verloren geht oder verlegt wurde. In dem Fall kann ein Zweitdokument beantragt werden, wobei dies nur bei dem Standesamt möglich ist, das auch die erste Geburtsurkunde ausgestellt hat.

Wie praktisch, dass immer mehr Städte auf die Onlineverwaltung umstellen und so zum Beispiel in München Geburtsurkunden online beantragt werden dürfen. Für die Ausstellung der Zweiturkunde muss der Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Eine Zweiturkunde kann auch nur für die eigene Person, für den Ehepartner oder für das eigene Kind beantragt werden.

Die Ausstellung der zweiten, der neuen Geburtsurkunde benötigt in aller Regel genauso lange, wie die erste Ausführung.

Freilich können Sie keine Geburtsurkunde beantragen, wenn das Kind noch nicht einmal geboren wurde.  ( Foto: Shutterstock-4 PM production )

Freilich können Sie keine Geburtsurkunde beantragen, wenn das Kind noch nicht einmal geboren wurde. ( Foto: Shutterstock-4 PM production )

Geburtsurkunde beantragen: Schon vorher erledigen?

Freilich können Sie keine Geburtsurkunde beantragen, wenn das Kind noch nicht einmal geboren wurde. Doch es ist durchaus möglich, einige Dinge vorzubereiten. So können Sie zum Beispiel alle die Dokumente bereits ausfüllen, die erst nach der Geburt versendet werden können.

Der Antrag auf Elterngeld oder der Antrag auf die Zahlung von Mutterschaftsgeld sind zwei Beispiel dafür. Auch die Beantragung der Krankenversicherung lässt sich prima vorbereiten. In den letzten Wochen vor der Geburt hat zumindest die werdende Mama meist viel Zeit. Zeit, die sie nach der Entbindung nicht mehr haben wird bzw. anders nutzen möchte.

Es ist daher sinnvoll, sich bereits jetzt zuständige Ansprechpartner herauszusuchen und die nötigen Briefumschläge entsprechend zu adressieren. Die meisten Angaben in den Formularen können ebenfalls bereits im Voraus eingetragen werden.

Machen Sie sich ein Zeichen an die noch auszufüllenden Stellen, sodass Sie diese später leicht wiederfinden können. In der Regel wird es hier um den Namen und den Geburtstag des Kindes gehen, eventuell auch um den Geburtsort.

Machen Sie sich mit dem jeweiligen Prozedere vertraut, um nicht nach der Geburt mit eventuellen Fragen konfrontiert zu werden, die Sie bereits vorher hätten klären können. Die entsprechenden Behörden wissen um die meisten Fragen der (werdenden) Eltern und beantworten diese am Telefon oder per E-Mail.

Teilweise sind auch auf den Seiten der Stadt (oder bei im Ausland geborenen Kindern das auswärtige Amt) FAQs zu finden, in denen die häufigsten Fragen beantwortet werden.

Ansonsten gilt für werdende Mütter: Beziehen Sie den Vater mit ein! Dieser kann die Behördengänge übernehmen, sodass Sie sich um das Baby kümmern können. Sollte eine andere Person, die nicht sorgeberechtigt ist, die Beantragung und Abholung der Urkunden und Geburtsbescheinigungen übernehmen sollen, braucht diese Person eine entsprechende Vollmacht. Auch diese kann bereits vorab vorbereitet und unterschrieben werden.

2 Kommentare

  1. Der Vater meines Enkels hat eine Duldung und keinen Pass nun will man ihn nicht als Vater in die Geburtsurkunde eintragen. Ist das Rechtens?

    • Klaus Müller-Stern am

      Hallo Petra

      Um ganz sicher zu gehen, dann sollten Sie sich fachkundige Hilfe holen. Schließlich geht es hier nicht um eine Kleinigkeit.

      Lieben Gruß

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