Gehalt Mutterschutz: So viel Geld steht Ihnen zu

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Da eine Frau nicht nur die persönliche Verantwortung für sich und den Nachwuchs trägt, sondern auch die finanzielle, ist es gut zu wissen, mit welchem Gehalt sie im Mutterschutz rechnen kann.

Gehalt Mutterschutz: Regelungen laut Mutterschutzgesetz

Kann das Gehalt Mutterschutz und Elternzeiten finanziell absichern? Ganz so einfach ist es nicht, denn Mutterschutz und Elternzeit sind zwei verschiedene Dinge. Einmal wird das Mutterschaftsgeld gezahlt, welches laut Mutterschutzgesetz vorgeschrieben ist, einmal kommt das Elterngeld zur Auszahlung. Somit ergibt sich für das erste Jahr nach der Geburt des Kindes eine gewisse Sicherheit für Eltern.

Die Regelungen sehen wie folgt aus: Die Lohnfortzahlung entsprechend der bisherigen Gehaltsgruppe beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten dauert der Mutterschutz zwölf Wochen nach der Geburt, so lange wird dann auch das Gehalt weitergezahlt. In dieser Zeit darf die Frau nicht arbeiten, lediglich vor der Entbindung ist eine Beschäftigung auf eigenen Wunsch und wenn keine ärztlichen Bedenken vorliegen möglich. Damit die Frau nicht schlechter als eine Arbeitnehmerin gestellt ist, sieht das Mutterschutzgesetz die Fortzahlung des Lohns oder Gehalts vor.

Video: Der Mutterschutz: Was für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wichtig ist

Gehalt Mutterschutz: Regelungen über Umlageverfahren

Da der Arbeitgeber mit dem Gehalt Mutterschutz hohe Aufwendungen hat, kann er an einem gesetzlichen Umlageverfahren teilnehmen. Dieses sieht den Ausgleich der finanziellen Belastungen vor, die durch das Mutterschutzgesetz vorgegeben sind. Arbeitgeber müssen die U2-Umlage entrichten, wobei sich die Höhe der Beiträge aus der durchschnittlichen Rentenversicherungspflicht der Entgelte, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zahlt, berechnet. Die Umlage muss das Unternehmen allein tragen.

Wenn nun eine Angestellte Ansprüche aus dem Mutterschutzgesetz geltend machen möchte, muss der Arbeitgeber die entsprechende Leistung an sie überweisen. Gleichzeitig hat er aber die Chance, sich das Geld von der Krankenkasse erstatten zu lassen. Diese zahlt alle Leistungen zurück, die das Unternehmen an die Angestellte überwiesen hat.

Gehalt Mutterschutz: Wie viel Geld gibt es?

Spannend ist natürlich nicht nur, wer im Mutterschutz zahlt, sondern auch wie sich das Gehalt Mutterschutz berechnet bzw. wie viel Geld es überhaupt gibt.

Die Höhe des Gehaltes ist abhängig davon, wie sich das Nettogehalt in den vergangenen Monaten gestaltet hat. Höchstens werden 13 Euro pro Tag gezahlt. Damit ergibt sich in den meisten Fällen eine Differenz zwischen dem normalen Gehalt und der Zahlung im Mutterschutz. Der Arbeitgeberzuschuss beläuft sich auf eben diese Differenz, sodass am Ende das Arbeitsentgelt in der gewohnten Höhe zur Verfügung steht. Das gibt Planungssicherheit für Eltern.

Für die Berechnung spielt die Gehaltsgruppe eine Rolle, denn maßgeblich ist das Nettogehalt der letzten drei Monate. Überstunden, die vergütet worden sind, werden hier nicht eingerechnet! Der Grund: Viele Frauen würden im maßgeblichen Zeitraum so viele Überstunden wie möglich machen, damit sich das Gehalt nach oben korrigiert. Dies wäre aber weder besonders gesundheits- noch unternehmensfreundlich, daher werden geleistete Überstunden generell nicht mit bedacht.

Ist die werdende Mutter nur geringfügig beschäftigt oder ist sie in einer privaten Krankenversicherung abgesichert, zahlt das Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld, welches nicht dem üblichen Arbeitsentgelt entspricht. Die Frau bekommt dann 210 Euro überwiesen, wobei es sich um eine einmalige Leistung handelt.

Ist die Mutterschutzfrist beendet, kann die Frau in den Job zurückkehren und bekommt ihr normales Arbeitsentgelt. In den meisten Fällen wird der Mutterschutz aber direkt in die Elternzeit übergehen, dann können Elterngeldzahlungen beantragt werden. Dieses bemisst sich anhand der Höhe der letzten Einkommen, mindestens werden 300 Euro pro Monat gezahlt.

Damit das Gehalt Mutterschutz und damit Elternzeit unterstützen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. (#01)

Damit das Gehalt Mutterschutz und damit Elternzeit unterstützen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. (#01)

Gehalt Mutterschutz: Voraussetzungen für die Zahlung

Damit das Gehalt Mutterschutz und damit Elternzeit unterstützen kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Den Krankenkassen- und Arbeitgeberzuschuss bekommen nur abhängig beschäftigte Frauen, was Selbstständige und Freiberuflerinnen ausschließt.

Außerdem sind folgende Kriterien wichtig:

  • Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse besteht.
  • Es besteht ein Anspruch auf Krankengeld.

Privat versicherte Frauen bekommen kein Mutterschaftsgeld, sie bekommen aber dennoch ihr Gehalt vom Unternehmen. Das wird abzüglich der 13 Euro pro Tag gezahlt, die sie eigentlich von der Krankenkasse bekommen würden.

Geringfügig beschäftigte Frauen bekommen den Arbeitgeberzuschuss auch, wenn sie mehr als 390 Euro im Monat verdient haben. Der Chef zahlt dann das normale Gehalt entsprechend der Gehaltsgruppe, davon zieht er 13 Euro ab. Das gilt für den Fall, dass die werdende Mutter familienversichert ist. Ist sie hingegen selbst zahlendes Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, hat sie auch Anspruch auf Zahlung der 13 Euro pro Tag durch die Versicherung.

Werden Sie innerhalb der Elternzeit wieder schwanger, sollten Sie gegenüber dem Unternehmen, für das Sie arbeiten, erklären, dass Sie die Elternzeit vorzeitig beenden. (#02)

Werden Sie innerhalb der Elternzeit wieder schwanger, sollten Sie gegenüber dem Unternehmen, für das Sie arbeiten, erklären, dass Sie die Elternzeit vorzeitig beenden. (#02)

Gehalt Mutterschutz: Besondere Fälle

Es kann sein, dass sich die werdende Mutter noch in Elternzeit befindet. Dann zahlt der Chef keinen Arbeitgeberzuschuss, die Frau hat aber Anspruch auf die 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse.

Werden Sie innerhalb der Elternzeit wieder schwanger, sollten Sie gegenüber dem Unternehmen, für das Sie arbeiten, erklären, dass Sie die Elternzeit vorzeitig beenden. Das Ende dieser Erziehungszeit ist dann mit dem Termin für den Beginn der Mutterschutzfrist gleichzusetzen. Alternativ ist es möglich, die Elternzeiten zu unterbrechen und den Rest der Zeit an das Ende der nächsten Erziehungszeit zu hängen. Das muss aber mit dem Chef abgesprochen werden.

Der Arbeitgeberzuschuss zum Gehalt wird in beiden Fällen gezahlt. Maßgeblich für die Höhe des Geldes ist dann aber das Gehalt, das vor Beginn der ersten Mutterschutzfrist gezahlt wurde. Es dürfen nicht die Monate herangezogen werden, in denen Sie sich bereits im Mutterschutz befanden! Das Unternehmen wird aber die aktuelle Lohnsteuerklasse berücksichtigen. Sollten Sie zur Erhöhung des Elterngeldes in eine andere Lohnsteuerklasse gewechselt sein, bleibt Ihre Gehaltsgruppe zwar gleich, dennoch bekommen Sie eventuell weniger Geld.

Sollte es das Baby sehr eilig haben, so gibt es dennoch keine finanziellen Einbußen für Eltern. Das Gehalt im Mutterschutz erhalten Sie auch für die Tage, die Sie durch die Frühgeburt nicht in Anspruch nehmen konnten. (#03)

Sollte es das Baby sehr eilig haben, so gibt es dennoch keine finanziellen Einbußen für Eltern. Das Gehalt im Mutterschutz erhalten Sie auch für die Tage, die Sie durch die Frühgeburt nicht in Anspruch nehmen konnten. (#03)

Gehalt Mutterschutz: Wie beantragen?

Der Mutterschutz tritt zwar nach Bescheinigung des Arztes sechs Wochen vor der Geburt des Kindes ein, allerdings wird das Mutterschaftsgeld nicht automatisch gezahlt. Das heißt wieder einmal: Verwaltungsaufwand für Eltern. Sie müssen den entsprechenden Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder beim Bundesversicherungsamt stellen.

Dafür brauchen Sie das Attest des Arztes oder der Hebamme, auf dem der vermeintliche Entbindungstermin vermerkt worden ist. Der Beleg ist kostenfrei und wird frühestens sieben Wochen vor der Geburt ausgestellt. Das Formular ergänzen Sie mit Ihren persönlichen Daten und den Angaben zum Beschäftigungsverhältnis.

Nun senden Sie es an die Krankenkasse, die sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt. Sie fordert eine Bescheinigung über Ihr bisheriges Arbeitsentgelt an und zahlt nach Vorliegen aller Unterlagen das Geld aus.

Sollte es das Baby sehr eilig haben, so gibt es dennoch keine finanziellen Einbußen für Eltern. Das Gehalt im Mutterschutz erhalten Sie auch für die Tage, die Sie durch die Frühgeburt nicht in Anspruch nehmen konnten. Die Verfahrensweise ist hierbei einfach, denn die Mutterschutzfrist wird einfach um die Tage verlängert, die Sie vor der Geburt nicht in Anspruch nehmen konnten.

Wichtig zu wissen. Das Gehalt im Mutterschutz beträgt 100 Prozent des vorigen Einkommens. Elterngeldzahlungen belaufen sich aber nur auf maximal 65 Prozent plus Geschwisterbonus. (#04)

Wichtig zu wissen. Das Gehalt im Mutterschutz beträgt 100 Prozent des vorigen Einkommens. Elterngeldzahlungen belaufen sich aber nur auf maximal 65 Prozent plus Geschwisterbonus. (#04)

Gehalt Mutterschutz und Elterngeld

Das Mutterschaftsgeld ersetzt das Gehalt, danach tritt das Elterngeld auf den Plan. Dieses steht Ihnen ab dem Monat der Geburt zu, allerdings wird das Gehalt im Mutterschutz mit dem Elterngeld verrechnet. Meist ist es so, dass für die Dauer des Mutterschutzes gar keine Elterngelder mehr anfallen, erst mit dem dritten Lebensmonat des Kindes besteht wieder ein Anspruch darauf.

Zuzüglich zu den Elterngeldzahlungen bekommen Sie einen Geschwisterbonus von 75 Euro, wenn das zweite Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das dritte Kind noch nicht sechs Jahre alt ist. Mindestens werden 300 Euro gezahlt, wobei diese Leistung auch allen Freiberuflern und Selbstständigen zusteht. Das Geld wird für bis zu 14 Monate gezahlt, wenn beide Eltern in Babypause gehen.

Wichtig zu wissen. Das Gehalt im Mutterschutz beträgt 100 Prozent des vorigen Einkommens. Elterngeldzahlungen belaufen sich aber nur auf maximal 65 Prozent plus Geschwisterbonus. Die Berechnungen erfolgen taggenau, was für beide Leistungen gilt. Empfehlenswert ist es, sich noch vor der Geburt des Kindes mit den entsprechenden Regelungen vertraut zu machen, damit der große „Verwaltungsstress“ nicht nach der Entbindung einsetzt. Dann haben Sie sicherlich Besseres zu tun, als sich um das Geld zu kümmern, das dann doch bitte einfach und unkompliziert als Gehalt Mutterschutz und Elterngeld gezahlt werden soll.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: _Natalia Deriabina-#01: _Syda Productions   -#02: Natalia Deriabina -#03: Oksana Shufrych -#04: Iakov Filimonov

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